Wie die Staatskanzlei mitteilt, wird die Luzerner Bevölkerung am 19. Mai 2019 über die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) abstimmen können. Dies, nachdem der Kantonsrat der Vorlage in zweiter Beratung zugestimmt hat. Die AFR 18 ist eine umfassende Staatsreform und regelt die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu. Die Gemeinden werden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken entlastet. Im Gegenzug übernehmen Gemeinden andere Aufgaben, etwa die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe oder die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV. Ebenso ist ein Steuerfussabtausch vorgesehen – der Kanton erhöht seinen Steuerfuss um eine Zehntelseinheit, die Gemeinden senken ihre Steuerfüsse im selben Umfang. Ein Teil der Gegenfinanzierung wird zudem durch die Steuergesetzrevision 2020 geregelt, welche auch die neuen Vorgaben des Bundes in kantonales Recht überführt – allen voran das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung. Über diese eidgenössische Vorlage wird die Stimmbevölkerung ebenfalls am 19. Mai 2019 befinden.
Botschaft und Mitteilungen AFR 18