So zum Beispiel legt er die Gebühr für Schilderübertragungen für Privatpersonen wieder wie Ende 2014 auf 70 statt 100 Franken fest. Bei der gleichzeitigen Übertragung von Firmenkontrollschildern, zum Beispiel bei gesamten Fahrzeugflotten, wird die Gebühr ab dem sechsten Fahrzeug von 70 auf 40 Franken reduziert. Diese Gebühr fällt ausserdem nur noch an, wenn zugleich die Unternehmens-Identifikationsnummer geändert und/oder eine neue persönliche Identifikationsnummer vergeben wird. Bei Namensänderungen von natürlichen Personen und – sofern die Rechtsform nicht geändert wird – von Firmen wird künftig gänzlich auf eine Gebühr verzichtet. Ausserdem passt der Regierungsrat auch die Gebühren für schriftliche Halter- oder Fahrzeugauskünfte an: Neu können für die Grundpauschale von zehn Franken bis zu zehn Auskünfte einholt werden, bis zu 30 schriftliche Auskünfte kosten neu 20 Franken, bis 50 schriftliche Auskünfte 50 Franken. Die Verordnungsänderung tritt per 1. April 2019 in Kraft.