Während die Umstellung auf kantonaler Ebene bereits in früheren Jahren erfolgt ist, basieren die Rechnungsabschlüsse 2019 nun auch auf kommunaler Ebene flächendeckend auf dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell HRM 2. Mit HRM2 wurden neue Finanzkennzahlen eingeführt und bestehende nicht mehr verwendet. Fünf Luzerner Testgemeinden hatten bereits 2018 nach HRM2 gebucht und legten 2019 also ihr zweites Rechnungsergebnis nach dem neuen Modell vor. Jedoch war 2019 das erste Jahr, in dem die Gemeindefinanzkennzahlen wieder insgesamt verglichen und in ihrer Gesamtheit betrachtet werden können.
Etwas mehr als die Hälfte der Luzerner Gemeinden hat im Rechnungsjahr 2019 alle Vorgaben der angepassten Finanzkennzahlen nach HRM2 erfüllt. Dazu zählt auch die Stadt Luzern als grösste Luzerner Gemeinde. 35 Gemeinden können bei mindestens einer Kennzahl den definierten Grenzwert nicht einhalten. Am häufigsten davon betroffen ist die Kennzahl Nettoschuld pro Einwohner. 30 Gemeinden weisen 2019 eine Nettoschuld pro Einwohner aus, die den Grenzwert (das Zweifache des kantonalen Mittels) übersteigt.
Zu beachten ist jedoch, dass dieser Grenzwert infolge der Aufwertungen der Finanzvermögen durch die Umstellung auf HRM2 stark gesunken ist. Dadurch wird es für höher verschuldete Gemeinden, die selber nur geringe Beträge aufwerten konnten, schwieriger, den Grenzwert einzuhalten.
Die Grenzwerte des Selbstfinanzierungsgrads und des Selbstfinanzierungsanteils müssen nur dann eingehalten werden, wenn eine Gemeinde eine überdurchschnittliche Nettoschuld pro Einwohner oder Einwohnerin hat. Dies trifft auf relativ viele Gemeinden zu, was bedeutet, dass die Grenzwerte für eine grosse Anzahl an Gemeinden von Relevanz sind. Dementsprechend fällt die Zahl der Gemeinden, welche bei 3 oder mehr Kennzahlen die Vorgaben nicht erfüllen, mit 16 relativ hoch aus. Das Maximum von 5 nicht eingehaltenen Grenzwerten weisen die beiden Gemeinden Kriens und Wolhusen aus.
Die Finanzkennzahlen des Jahres 2019 nach HRM2 sowie die Rechnungsabschlüsse sind in der gedruckten Ausgabe vom Donnerstag, 22. Oktober 2020, zu finden.