Im neuen Jahr 2019 treten im Kanton Luzern verschiedene neue Gesetze in Kraft. Erneuerbare Energien: Das totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Luzern tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Es stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien. Bei neuen Häusern muss ein Teil des Stroms selber erzeugt werden. Die Neuinstallation von zentralen Elektroheizungen wird verboten und für neue Wohn-, Verwaltungs- und Schulgebäude muss ein Energieausweis erstellt werden. Ebenso können Grossverbraucher wie Industriebetriebe dazu verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und optimieren. Diese ökologischen Massnahmen sind auch wirtschaftlich sinnvoll: Eine sparsamere und effizientere Energienutzung senkt die Energiekosten. Das neue Energiegesetz schafft die Grundlage für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes. Mehr Informationen zum Energiegesetz des Kantons Luzern gibt es unter folgendem Link.
Aufhebung Kaminfegermonopol: Anstelle des Kaminfegermonopols gilt neu ein Bewilligungsmodell. Hausbesitzer können frei unter den Dienstleistern auswählen, sofern diese über eine kantonale Bewilligung verfügen. Die Ausführung der Kaminfeger-Arbeiten bleibt nach wie vor eidgenössisch diplomierten Kaminfegermeistern oder Personen mit einem als gleichwertig anerkannten ausländischen Diplom vorbehalten. Mit der Abschaffung des Monopols werden die Tarife für Kaminfegerarbeiten nicht mehr staatlich vorgeschrieben. Zudem können die Gemeinden mit einer weiteren Gesetzesanpassung mehr Einnahmen aus der Feuerwehrersatzabgabe generieren. Die Gesetzesänderung im Bereich Feuerwehrersatzabgabe tritt per 1. Januar 2019 in Kraft, die Aufhebung des Kaminfegermonopols gilt per 1. Juli 2019.
Zentrum für Sozialversicherungen: Die Ausgleichskasse Luzern, die IV-Stelle Luzern und die Aufgaben der kantonalen Dienststelle Wirtschaft und Arbeit werden per 1. Januar 2019 im Sozialversicherungszentrum «WAS Wirtschaft Arbeit Soziales» zusammengefasst. Dadurch können Synergien genutzt werden und die bereits heute hohe Kundenfreundlichkeit kann weiter ausgebaut werden. Die Leistungen für die Klientinnen und Klienten bleiben gleich. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die häufig mit allen drei Stellen zu tun haben, erleichtert die Zusammenlegung die Zusammenarbeit. Zudem wird mit dem Gesetz über das Sozialversicherungszentrum die Möglichkeit geschaffen, weitere Dienstleistungen für den Kanton Luzern und andere Kantone zu erbringen. Das neue Sozialversicherungszentrum ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die strategische Führung des Sozialversicherungszentrums nimmt der Verwaltungsrat wahr, das operative Geschäft wird von der Geschäftsleitung geführt. Der Regierungsrat hat die Oberaufsicht.
Landwirtschaft im Berggebiet: Die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe im Berggebiet wird gesenkt. Damit erhöht sich im Berggebiet die Bewilligungsfähigkeit von Bauten und Anlagen zu Wohnzwecken und für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe. Von den rund 1'500 Landwirtschaftsbetrieben im Berggebiet erreichen 134 Betriebe neu den Gewerbestatus (+ 9 Prozent). In vielen Fällen wirkt sich dies existenzsichernd aus. Das Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Referendumsfrist dauert bis am 27. Dezember 2018.