Das dritte, nun vorliegende Energiekonzept 2019 bis 2021 umfasst 17 Massnahmen. So hält das Konzept etwa fest, dass der Kanton Luzern seine Energiepolitik entsprechend der nationalen Energiestrategie 2050 gestaltet und sich innerhalb der energiepolitisch fortschrittlichen Kantone positioniert. Weiter soll der Kanton den laufenden Energieumbau in seinem Einflussbereich vorantreiben und Gemeinden, Firmen und Private dabei begleiten, den Energiebedarf zu senken und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien auszurichten.
Mit dem Energiekonzept 2019 bis 2021 wird das bisherige Konzept aktualisiert und fortgeführt. Die neue kantonale Energiegesetzgebung, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wird darin teilweise berücksichtigt. Da das revidierte Energiegesetz neue Vorgaben schafft, zu deren Umsetzung Vorarbeiten nötig sind, wird die neue Gesetzgebung in der nächsten Umsetzungsperiode ab 2022 vollständig integriert.