Im Sinne von § 13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern liegen folgende Unterlagen öffentlich auf: - Wanderwegrichtplan Region Sursee-Mittelland bestehend aus Übersichtsplan 1:25000 und Massnahmenblättern.
- Bericht mit orientierendem Charakter (Erläuterungen und Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV).
- Aufhebung Wanderwegrichtplan Surental-Sempachersee-Michelsamt von 1994.
- Aufhebung Wanderwegrichtplan Rottal-Wolhusen von 1994 (betreffen die Gemeinden Buttisholz und Grosswangen).
Die Unterlagen liegen vom 4. März 2019 bis 2. April 2019 auf der Geschäftsstelle des Regionalen Entwicklungsträgers Sursee-Mittelland, Centralstrasse 9, Sursee, sowie unter www.sursee-mittelland.ch öffentlich auf und können eingesehen werden. Personen, Organisationen und Behörden im Perimeter des Richtplans können sich gemäss §§ 6 und 13 PBG bis spätestens 2. April 2019 (Datum des Poststempels) zu den Unterlagen äussern. Eingaben sind schriftlich an den Regionalen Entwicklungsträger Sursee-Mittelland, Centralstrasse 9, 6210 Sursee, zu richten.