Hindernisfreie Architektur
Nur eine einzige von fünf Haltekanten im neuen Bushof Wolhusen wird behin-dertengerecht erstellt. Trotz grosser Enttäuschung zieht die Fachstelle für hin-dernisfreie Architektur den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts nicht ans Bundesgericht weiter. Sie setzt sich aber weiterhin tatkräftig für den gleichbe-rechtigten Zugang zu Bushaltestellen ein.
In Menznau Tatsache, im Nachbardorf Wolhusen Wunschtraum: Die hohe Haltekante ermöglicht Menschen mit Gehbehinderung die selbständige Benutzung des Busses. Fotos zvg
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