Wie der Gemeinderat Neuenkirch am Dienstag, 30. Oktober mitteilt, beantragte er aufgrund des Verkehrsgutachtens der AKP Verkehrsingenieur AG, Luzern, bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des Kantons Luzern die Signalisation der Tempo 30-Zone auf der Maltersstrasse in Hellbühl. Im Luzerner Kantonsblatt vom 27. Oktober 2018 ist nun die Verkehrsanordnung publiziert. Gegen die Einführung von Tempo 30 auf der Maltersstrasse kann innert 30 Tagen seit der Publikation vom 27. Oktober 2018 beim Kantonsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Die Zone 30 ist im Bereich nach dem Fussgängerstreifen an der Maltersstrasse bis vor der Kurve bei der Dahinden Sägewerk AG vorgesehen.