Der Regierungsrat erachte es als nicht zielführend, das in der Motion umschriebene Angebot an den Standorten Wolhusen und Sursee so wie verlangt im Spitalgesetz festzuschreiben, heisst es in der Mitteilung von Ende letzter Woche. Es soll vielmehr im Rahmen der regelmässigen Versorgungsplanung und in engem Austausch mit den Netzwerkpartnern aus der Region definiert und den jeweiligen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst werden.
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Aufgrund der sehr rasanten Entwicklungen in der Medizin und ihrem Umfeld – wie zum Beispiel Fachkräftemangel, Ambulantisierung, Preis- und Kostenentwicklung etc. – sieht die Luzerner Regierung davon ab, jetzt schon alle Details das Angebot zum künftigen Neubau des LUKS Wolhusen zu regeln. Gesundheitsdirektor Guido Graf sagt: «Zum jetzigen Zeitpunkt sollen nur jene Fragen geklärt und das Zielbild festgelegt werden, um das Spital rasch bauen zu können. Das Gebäude muss spätere Veränderungen in der Nutzung möglichst zulassen. Das detaillierte Leistungsangebot soll immer wieder den aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten angepasst werden können.»
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Gegenwärtig steht fest, dass der Neubau LUKS Wolhusen als Zielgrösse insgesamt 80 Betten anbieten soll. Davon sollen rund 20 Betten für Behandlungen und Eingriffe im Bereich der Grundversorgung, rund 20 Betten für orthopädische Eingriffe und rund 40 Betten für die Rehabilitation genutzt werden. Indem nur Einbettzimmer geplant sind, können die Betten flexibel genutzt werden. Auch stehe fest, dass am Standort Wolhusen jene Leistungen angeboten werden sollen, die den Bedarf der Bevölkerung abdecken und personell und ambulant möglich sind, so Guido Graf: «Das Angebot soll eine bedarfsgerechte stationäre und ambulante Grundversorgung mit Geburtshilfe und Gynäkologie sowie die Notfallversorgung rund um die Uhr sicherstellen. Mit dem Schwerpunkt Orthopädie, verbunden mit einer gut ausgebauten Rehabilitation, erhält das Spital zudem einen Leuchtturm, der zur besseren Wirtschaftlichkeit und zur Attraktivität des Spitals beitragen soll.»
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Ăśber die Antwort der Regierung zeigt sich der Verein «Pro Spital Wolhusen in seiner Mitteilung, ebenfalls Ende letzter Woche, enttäuscht. Der Verein sei sich bewusst, dass sich das Gesundheitswesen in einem tiefgreifenden Umbruch befinde und daher Flexibilität in der Planung einzubauen sei. Dennoch seien fĂĽr eine erfolgreiche WeiterfĂĽhrung des Spitals Wolhusen in der aktuellen Planungsphase die Eckpfeiler zum Leistungsangebot klar zu benennen. Mit seiner Antwort skizziere die Regierung aber lediglich ein Zielbild, kritisiert «Pro Spital Wolhusen». Positiv bewertet wird die WeiterfĂĽhrung der Gynäkologie- und Geburtenabteilung, sowie der Orthopädie mit angegliedertem Rehabilitationszentrum. Der Verein stört sich hingegen daran, dass das dafĂĽr notwendige Angebot der Intensivpflege nach wie vor unverbindlich formuliert sei. «Die Antwort der Regierung beurteilen wir deshalb als zu vage und zu unverbindlich», so der Verein. Der Vorstand von «Pro Spital Wolhusen» werde sich nun vertieft mit der Antwort auf die Motion auseinandersetzen und sich im Auftrag der 7000 Komiteemitglieder in Zusammenarbeit mit Kantonsrätinnen und Kantonsräten sowie Hausärztinnen und Hausärzten fĂĽr eine politisch vertretbare Lösung einsetzen.Â
Die Motion Steiner wird im Kantonsrat voraussichtlich in der Mai-Session behandelt.