In seiner Vernehmlassungsantwort zum «neuen Bundesgesetz über die elektronischen Medien» kommt der Luzerner Regierungsrat zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf zu wenig weit greift. Dieser sieht vor, die bestehende Förderung von Radio und Fernsehen neu auf die elektronischen Medien zu erweitern. Von der Förderung ausgenommen sind weiterhin die Printmedien. Die Medienbranche befindet sich derzeit jedoch im Umbruch und Printmedien geraten immer mehr unter finanziellem Druck. Der Luzerner Regierungsrat ist deshalb der Meinung, dass eine zusätzliche Förderung der Printmedien im Sinne einer umfassenden Medienpolitik nötig ist. Nur so könne die Medien- und Angebotsvielfalt in der Schweiz erhalten bleiben.
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Der Regierungsrat legt jeweils im Herbst die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen bei Steuerforderungen für das nächste Jahr fest. Sowohl der positive als auch der negative Ausgleichszinssatz sollen für das Kalenderjahr 2019 bei 0,0 Prozent festgelegt werden und damit unverändert bleiben. Als Massstab für die Festlegung dienen die Zinssätze für Sparkonten der verschiedenen Geschäftsbanken, aber auch das Zinsband für den Dreimonats-Libor der Schweizerischen Nationalbank. Bei den Verzugszinsen hat sich der Regierungsrat nicht zwingend an den Marktzinssätzen auszurichten. Der Verzugszins für Staats- und Gemeindesteuern wird für 2019 bei 6,0 Prozent festgelegt und damit auf dem Vorjahresniveau belassen.
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Am 18. März 2016 haben die eidgenössischen Räte das Ordnungsbussengesetz erlassen, welches das gleichnamige Gesetz von 1970 ablöst und auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Neu kommt das Ordnungsbussenverfahren nicht nur im Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelrecht zur Anwendung, sondern auch in Bereichen des Ausländer- und Asylrechts, des Natur- und Umweltrechts, des Gesundheitsrechts, des Gewerberechts, des Waffenrechts und des Schifffahrtsrechts. Zur Einführung des erweiterten eidgenössischen Ordnungsbussenrechts sind kantonale Gesetze und Verordnungen zu ändern. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, die Erlassänderun-gen in eine Vernehmlassung zu geben. Das Vernehmlassungsverfahren dauert vom 27. September bis am 21. Dezember 2018. PD/RED